Bildrecht – Das bedrohte Bild
Schwerin – Zwei Dutzend Fotofans kamen am Mittwochabend (17. 02. 2016) mit dem Schweriner Rechtsanwalt Dr. Rainer Dahlmeier über die Tücken beim Fotografieren im öffentlichen Raum in ein fast zweistündiges, angeregtes, erhellendes Gespräch. Der MV-FOTO e.V. hatte am Februar-Galerieabend zum Thema „Das bedrohte Bild – Fallstricke bei der Street-Fotografie“ eingeladen.
Zur so genannten Straßen-Fotografie gehören übrigens u. a. auch Aufnahmen in Parks, Centern und Sportanlagen oder Veranstaltungen im Freien. Am besten sei, der Fotograf bittet die zu Fotografierenden bzw.Veranstalter stets um Erlaubnis, um ihre explizite Einwilligung, rät Dr. Dahlmeier. Die Anwesenden waren sich einig: Das wäre dann zwar eine Art gestellter und eben keine direkten, keine Aufnahmen des unbeobachteten Moments, der die Fotografie ja erst so reizvoll macht. Um einen Rechtsstreit – zumal bei kommerzieller Nutzung – zu vermeiden, müsste der Fotograf sonst die „Unwilligen“ im Nachhinein unkenntlich machen – etwa durch einen schwarzen Balken über die Augen. Der Rechtsanwalt demonstrierte das durch das Aufsetzten einer dunklen Brille.
Fragen der Fotografie im Zeitalter der Neuen Medien konnten nur aufgeworfen werden. Da sie so umfangreich und komplex sind, wollen die Teilnehmer im Gespräch bleiben und auf einem baldigen Galerieabend sich über diesen Aspekt austauschen: Meine Fotos im Netz – Vor-und Nachteile und wie vermeide ich Ärger und Missbrauch?